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Radsicherheit und Helmregeln in Österreich

Aktualisiert

Österreichs Helmregel ist kurz und leicht zu merken, doch die Sicherheitstipps drumherum zählen genauso. Das gilt auf der Straße.

Was die Helmregel wirklich besagt

Gesetzlich müssen nur Kinder unter 12 einen Helm tragen, ob beim Radfahren, als mitgeführter Fahrgast oder im Radanhänger. Für Erwachsene ist der Helm völlig freiwillig.

Es gibt keine Strafe für barhäuptige Erwachsene, und ein fehlender Kinderhelm wird nicht vor Ort geahndet, kann sich aber nach einem Unfall auf die Haftung auswirken.

Warum die meisten trotzdem einen tragen

Die Helmnutzung unter Wiener Pendlern steigt stetig, und Verleih- sowie Leihradflotten empfehlen oft den eigenen Helm. Ein gut sitzender Helm liegt waagrecht und fest, zwei Finger über den Augenbrauen.

Wenn du nur ein Sicherheitsteil kaufst, dann einen Helm nach Norm EN 1078, die praktisch alle seriösen in Österreich verkauften Modelle abdeckt.

Mehr als nur der Helm

Lichter und Reflektoren sind bei Dunkelheit Pflicht, und helle oder reflektierende Kleidung macht an grauen Wintertagen einen echten Unterschied. Eine Klingel ist ebenfalls Pflichtausrüstung.

Handschuhe, eine Brille gegen Splitt und ein kleines Erste-Hilfe-Set sind sinnvolle Ergänzungen für längere Touren entlang der Donau oder in den Wienerwald.

Häufige Fragen

Gibt es in Österreich eine Helmpflicht?
Nur für Kinder unter 12. Erwachsene entscheiden frei, ein Helm wird aber dringend empfohlen.
Gibt es eine Strafe für fehlenden Helm?
Nein. Es gibt keine direkte Strafe, auch nicht bei der Regel für unter 12-Jährige, doch ein fehlender Kinderhelm kann Versicherung und Haftung beeinflussen.
Gibt es bei Leih- und Sharing-Rädern Helme?
Meist nicht. Die meisten Anbieter setzen den eigenen Helm voraus, also nimm einen mit, wenn du viel fahren willst.

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